Bisher galt eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege, Handelsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte und dazugehörige Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen. Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz wurde die Aufbewahrungsfrist nur für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre verkürzt. Buchungsbelege stellen die Grundlagen für die einzelnen Geschäftsvorfälle dar und müssen vollständig für jede einzelne Buchung vorliegen. Die wichtigsten haben wir Ihnen nachfolgend aufgeführt: •Ausgangs- und Eingangsrechnungen inkl. Rechnungsdoppel•Abrechnungsunterlagen und Aktenvermerke, sofern Buchungsbelege bzw. -Grundlage• Bankbelege, Bankkontoauszüge, Depotauszüge, Kontoauszüge• Betriebskostenabrechnungen• Bewirtungsrechnungen • Buchungsbelege inkl. deren Datenträger, auch Eigenbelege• Buchungsanweisungen • Dienstreise- und Fahrtkostenabrechnungen, sofern Buchungsbelege• Fehlerprotokolle aus der EDV-Buchführung • Gutschriften• Kassenberichte, Kassenbücher und…
Lies mehr